Mit Augenmaß Freiheit und Sicherheit gewährleisten
Die Gewährleistung innerer Sicherheit ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität zu schützen. Ein Leben ohne kriminelle Bedrohung gehört zu den unverzichtbaren Rahmenbedingungen individueller, beruflicher und persönlicher Entwicklung und bildet somit eine Grundlage für ein Leben in Freiheit.
Sozialdemokratische Sicherheitspolitik hat deshalb zur Aufgabe, den gesetzlichen Rahmen für eine wirkungsvolle Gefahrenabwehr und eine effiziente Strafverfolgung zu schaffen.
Schutz vor terroristischer Bedrohung
Seit den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 ist eine neue Bedrohung auf den Plan getreten, die viele Menschen beunruhigt. Die Terrorakte von Madrid haben in trauriger Weise verdeutlicht, dass die Abwehr solcher verbrecherischer Anschläge wohl eine dauerhafte Aufgabe und Herausforderung für unsere Sicherheitskräfte bleiben wird, auch wenn derzeit keine konkreten Gefahren für die Bevölkerung in Deutschland erkennbar sind.
Die SPD-geführte Bundesregierung hat durch die Verabschiedung der Sicherheitspakete I und II beherzt und entschlossen auf die Anschläge von New York reagiert. Bundesinnenminister Schily stand wie kein zweiter für einen besonnenen und gleichwohl konsequenten Umgang mit dieser neuen Gefahr.
Sicherheit für Bayern
Auch für die Landespolitik in Bayern sind die Herausforderungen damit gewachsen. Die Bayerische Polizei ist leistungsstark und verfügt über die nötigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente Gefahrenabwehr. Nötige Verbesserungen werde ich unterstützen.
Wir müssen unsere Polizei aber auch pflegen, damit sie leistungsfähig bleibt. Das gilt für die Sachausstattung (z.B. digitaler Datenfunk oder endlich eine funktionierende Dienstplanungssoftware), vor allem aber für die Personalausstattung. Den hohen Pensionierungswellen dieser Jahre muss eine entsprechende Zahl von Neueinstellungen entgegen gesetzt werden, soll mit den stetig gewachsenen Aufgaben Schritt gehalten werden können. Neu hinzugetretene Sonderaufgaben (z.B. Kontaktbeamte, Bekämpfung der Computerkriminalität) dürfen nicht länger zulasten des Schichteinzeldienstes gehen.
Die umstrittene Polizeiorganisationsreform hat bislang abgesehen von der Einrichtung modernster Einsatzzentralen bzw. eines Kriminaldauerdienstes keine positiven Effekte für die Sicherheit in Bayern gebracht. Beides wäre jedoch auch ohne die fachlich unnötige Verschmelzung von vier auf drei Verwaltungsstufen möglich gewesen.
Bewahrung des freiheitlichen Lebensstils
Sozialdemokratische Sicherheitspolitik soll ein freies und selbstbestimmtes Leben unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Dieses Ziel wollen und werden wir auch unter dem Eindruck terroristischer Bedrohung nicht preisgeben.
Deshalb muss jede Maßnahme auf den Prüfstand, ob mit ihr beides gesichert ist: eine effiziente Wirkung zum Schutz der Menschen und der Respekt vor der Freiheit und den Grundrechten des Menschen einschließlich dem Selbstbestimmungsrecht über persönliche Daten. Wer im vermeintlichen Dienste der Sicherheit unüberlegt oder unverhältnismäßig Hand an diese Rechte legt, wird dem freiheitlichen Charakter unserer demokratischen Grundordnung nicht gerecht, den die Terroristen letztlich bekämpfen.
Sicherheit und Ordnung im Alltag
Sozialdemokratische Sicherheitspolitik ist aber mehr als Terrorabwehr. Ebenso bedeutsam ist der Schutz von Sicherheit und Ordnung im Alltag. Wir wollen abends beruhigt über unsere Straßen und Plätze gehen können, wir wollen uns wohlfühlen in unseren Städten. Dafür sorgen Sozialdemokraten in vielen bayerischen Gemeinden, denn Sicherheitspolitik ist zu Teilen auch Kommunalpolitik.
Unsere Kommunen sorgen gemeinsam mit der Polizei für die Sicherheit vor Ort. Sie brauchen die Unterstützung des Landtags, damit sie dieser Aufgabe gerecht werden können. Dazu gehört vor allem eine vernünftige Finanzausstattung. Denn schon eine helle Beleuchtung auf Straßen und Plätzen schafft Sicherheit.
Allerdings muss es dabei bleiben: Die unaufschiebbaren Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Einzelfall und die Straftatenverhütung und -verfolgung müssen ausschließlich in der Hand der Polizei bleiben. Einen Einsatz privater Sicherheitsdienste neben oder anstelle der Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit lehne ich ab.
Es ist die Aufgabe des Innenministeriums, die Bayerische Polizei so aufzustellen, dass sie in der Lage ist, in allen Landesteilen, auch in den hintersten Winkeln entlegener Landkreise und auch in den Nachtstunden, die polizeilichen Aufgaben selbst und in angemessener Zeit wahrzunehmen. Nötigenfalls sind Hilfsfristen nach dem Vorbild der Rettungsdienste vom Gesetzgeber festzulegen, um das Ministerium zu entsprechenden Personaldispositionen zu zwingen.
Denn die hohe Motivation unserer Polizeibeamtinnen und -beamten, die 2006 mit großem Einsatz Großereignisse wie die Fußball-WM und den Papstbesuch in Bayern ebenso freundlich wie effizient bewältigten, kann fehlende Personalkapazitäten oder Sachausstattung auf Dauer nicht ersetzen.